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Wegen der besonderen Bestimmung soll jede Garage ein funktionaler und sicherer Raum sein. Das wesentlichste Element, das für diese Eigenschaften zuständig ist, ist das Garagentor. Das Tor, das nicht nur das Fahrzeug sichert, sondern auch sehr oft den Hauszugang wehrt. Diesbezüglich bieten wir Ihnen Rollgaragentore an.
Das Rollgaragentor ist eine vielseitige Lösung - das Tor ist sowohl in den Neubauten als auch in den schon bestehenden Gebäuden zu montieren. Der wichtige Vorteil der Rolltoren ist die Raumersparnis. Das in der vertikalen Ebene betriebene Tor ist eine besonders gute Lösung überall dort, wo der Zufahrtsweg zur Garage kurz ist oder direkt zur Straße führt. Dies verbessert erheblich die Sicherheit des Fahrers, weil der hochgehobene Torpanzer die Sichtweite nicht begrenzt. Die Funktionalität des Rollgaragentors bestätigen auch ihre einzelnen Elemente. Die Profile des Panzers charakterisieren sich durch gute Wärmedämmung und Schallschutz. Der Lichtzugang ist durch Montage von Profilen mit Verglasung zu gewähren. ![]() Das Rolltor ist eine Lösung, die in jeder Hinsicht sicher ist. Der Panzer aus PA 77-Profilen zeichnet sich mit guten Widerstandseigenschaften gegen mechanische Eingriffe und die soliden Führungsschienen erschweren erheblich deren Ausreißen. Das Tor ist standardgemäß auch in Sicherung gegen Hochschieben ausgerüstet. Die elektromagnetische Bremse des das Tor antreibenden Servomotors mit Blockbügeln vorbeugen erfolgreich allen Proben von Torhochschieben. Während strommausfall ist das Tor mit Hilfe des Notfallhandantriebs (ANR) - als Option für die Aluprof-Servomotoren - zu öffnen oder zu schießen. Die Anwendung des Elektroantriebs und der Fernbedienung sichert den hohen Bedienungskomfort. Die Funksteuerung lässt das Rollgaragetor öffnen und schließen ohne aus dem Fahrzeug auszustiegen. Das kann ein besonderer Vorteil z.B. während des Regens oder am Abend sein - mittels Fernbedienung ist die Zufahrtswegbeleuchtung oder Garagenbeleuchtung einzuschalten. Alle Profile verfügen über Konformitätserklärungen Nr. Z/25/062/99, die zur Kennzeichnung aller Erzeugnisse mit dem Bauwesenkennzeichen berechtigen. |